Für Arbeitgeber

Staatlicher Fonds für Rehabilitation Behinderter (PFRON) – Behindertenbeschäftigung

Das polnische Arbeitsrecht verpflichtet die Unternehmen mit mehr als 25 Arbeitnehmern dazu, sich für Behinderte zu engagieren. Die Firmen, die nach diesem Grundsatz nicht handeln wollen, sind verpflichtet, „mit asozialem Verhalten“ verbundene Beiträge zu zahlen.

Die Höhe dieser Beiträge richtet sich nach der Beschäftigtenzahl: Im Falle der Firmen mit 25 Arbeitnehmern sind es zur Zeit fast 2 300 Zl. und im Falle der Firmen mit 100 Arbeitnehmern kann sich ein solcher Beitrag auf über 9 100  zł Belaufen*.

Ausgewählte Dienstleistungen der Agentur MR JOB lassen die Kosten, die sich aus der obligatorischen Begleichung von Beiträgen für die zu niedrige Beschäftigungsquote behinderter Personen ergeben, minimieren oder vermeiden. Den Unternehmen, in denen Behinderte beschäftigt sind, bietet unsere Agentur Unterstützung bei Gewinnung von Lohnzuschüssen für behinderte  Arbeitnehmer. Unsere langjährige Erfahrung zeigt, dass die körperliche Form behinderter Arbeitnehmer auf die Qualität der Arbeitsleistung und den Umfang ihrer Pflichten keinen bedeutenden Einfluss nimmt. Dank ihrer Entschlossenheit und Hingabe sind sie äußerst wertvolle Arbeitnehmer.

So sieht es in der Praxis aus:

  1. Zwecks Ermittlung der Zahl der Arbeitnehmer, die Bescheinigungen über den Grad der Behinderung besitzen, führen wir im Unternehmen ein Audit der Beschäftigungsstruktur durch (viele Arbeitgeber wissen nicht einmal, wie viele Arbeitnehmer solche Bescheinigungen besitzen).
  2. Wir finden Lösungen, die die Kosten des „asozialen Verhallens“ eines Unternehmens vermeiden oder spürbar reduzieren lassen.

*Zu Einzahlungen für den Staatlichen Fonds für Rehabilitation Behinderter sind die Unternehmer verpflichtet, bei denen mindestens 25 Arbeitnehmer in Vollzeit beschäftigt sind und bei denen die Beschäftigungsquote behinderter Personen nicht 6% überschreitet. Die Höhe der Einzahlungen für den Staatlichen Fonds für Rehabilitation Behinderter wird als Produkt von 40,65% der Durchschnittsvergütung und der Arbeitnehmerzahl errechnet, wobei die Arbeitnehmerzahl der Differenz zwischen der Beschäftigungsgröße, die die Erreichung der Beschäftigungsquote behinderter Personen in Höhe von 6% möglich macht, und der tatsächlichen Zahl der beschäftigten Behinderten entspricht.


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