Externe Arbeitskraft und Zusammenarbeit mit einer Arbeitsagentur aus Polen

Eine der möglichen Formen der Beschäftigung polnischer Arbeitnehmer in Deutschland ist die externe Arbeitskraft durch eine polnische Arbeitsagentur. Auf der Grundlage unserer 12-jährigen Erfahrung auf dem Markt stellen wir im folgenden Artikel vor, wie genau die externe Arbeitskraft und die Zusammenarbeit mit einer polnischen Arbeitsagentur funktioniert.

Die häufigsten Methoden der legalen Beschäftigung polnischer Arbeitnehmer in Deutschland sind Selbstständigkeit und die externe Arbeitskräfte. Selbstständigkeit ist der direkte Abschluss eines Vertrages mit einem polnischen Arbeitnehmer durch ein deutsches Unternehmen. Sie fallen dann in das direkte Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Verhältnis. Das Arbeitsverhältnis für polnische Mitarbeiter unterliegt dem deutschen Arbeitsrecht. Und die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der Beschäftigung eines polnischen Arbeitnehmers liegt beim Arbeitgeber – er haftet voll vor den staatlichen Institutionen wie Zoll, Bundesagentur für Arbeit oder Finanzamt.

Die externe Arbeitskraft und die Zusammenarbeit mit einem Arbeitsvermittler aus Polen im Vergleich zu einem Arbeitgeber-Benutzer

Die externe Arbeitskraft von Arbeitnehmern aus Polen erfolgt oft durch die Zusammenarbeit mit einer solchen Einrichtung wie der Zeitarbeitsfirma MRJOB. Ziel der externen Arbeitskraft ist es, innerhalb eines bestimmten Zeitraums Mitarbeiter bereitzustellen, die dem Profil des vom Unternehmen vorgestellten Kandidaten entsprechen. Bei der externen Arbeitskraft ist es die Agentur, die einen direkten Vertrag mit dem Arbeitnehmer abschließt und ihn dann zur Arbeit in ein deutsches Unternehmen, den so genannten entleihenden Arbeitgeber, entsendet. Es gibt eine trilaterale Beziehung, d.h. einen Kooperationsvertrag zwischen dem deutschen Unternehmen und der Agentur und einen Arbeitsvertrag zwischen der Agentur und dem Arbeiter aus Polen. Der Arbeitnehmer wird ausschließlich für den entleihenden Arbeitgeber eingestellt und angewiesen, für den Arbeitgeber in Deutschland zu arbeiten. Im dreiseitigen Verhältnis hat das deutsche Unternehmen die volle Aufsicht über den Mitarbeiter – es weist ihm Aufgaben zu und kontrolliert deren Ausführung.

dreiseitige Beziehung bei externer Arbeitskraft durch eine Arbeitsagentur in Polen

Die externe Arbeitskraft durch eine Agentur aus Polen umfasst:

  • Service für den Arbeitgeber-Nutzer durch einen engagierten MRJOB-Berater – verantwortlich für die Ausführung des Auftrags und ständige Sorge für eine effektive Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber, der Agentur und den Arbeitnehmern.
  • Anwerbung von Arbeitskräften aus Polen,
  • HR- und Gehaltsabrechnungsdienste für polnische Mitarbeiter und Kontrolle über deren Beschäftigung,
  • Unterstützung eines polnischen Mitarbeiters während seiner Tätigkeit in Deutschland – einschließlich Unterkunft und Unterstützung des Mitarbeiters bei behördlichen Vorgängen.

Die Arbeitsagentur übernimmt die volle rechtliche und behördliche Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Arbeit des polnischen Arbeitnehmers in Deutschland. Zusätzlich ist die Tätigkeit der polnischen Arbeitsagentur gesetzlich geregelt – und die Agentur muss ein entsprechendes Zertifikat haben. Zum Beispiel: Die Agentur MRJOB hat eine Erlaubnis für den Verleih von Arbeitnehmern – eine sogenannte Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis, die eine Bestätigung der finanziellen Stabilität der Agentur, der Legalität der Dienstleistungen und der Sicherheit der Zusammenarbeit ist. Mehr über die legale Beschäftigung von Arbeitnehmern aus Polen finden Sie in unserem Artikel: Legale Beschäftigung von Arbeitnehmern aus Polen.

Externe Arbeitskraft durch eine Arbeitsagentur in Polen Rechtmäßigkeit der Arbeit

Selbstständigkeit und externe Arbeitskraft über eine Arbeitsagentur aus Polen sind signifikant unterschiedlich. Der Hauptunterschied ist die Einheit, die der direkte Arbeitgeber des Arbeitnehmers ist. Bei selbständiger Tätigkeit ist es das Unternehmen, mit dem der polnische Arbeitnehmer einen Vertrag abschließt und Arbeit verrichtet. Bei der externen Arbeitskraft ist der direkte Arbeitgeber eine Agentur aus Polen, die den Arbeitnehmer dann zur Arbeit in ein deutsches Unternehmen entsendet. Die Mitarbeiter arbeiten unter Aufsicht und Anweisung des benutzenden Arbeitgebers, der u. a. Aufzeichnungen über ihre Arbeitszeit führt. Im Falle einer externen  Arbeitskraft durch eine Arbeitsagentur aus Polen ändert sich auch das Subjekt, das für die Rechtmäßigkeit und Korrektheit der Arbeit des Arbeitnehmers in Deutschland verantwortlich ist – es ist immer der direkte Arbeitgeber des Arbeitnehmers. Ein Beispiel: Im Falle der Zusammenarbeit mit einer Arbeitsagentur aus Polen wird das mögliche Bußgeld für ein irreguläres Arbeitsverhältnis immer gegen die Arbeitsagentur als Arbeitgeber des Beschäftigten verhängt. Niemals der Benutzer Arbeitgeber.

Bei der Zusammenarbeit mit einer Agentur aus Polen übernimmt die Agentur die Verantwortung für den Prozess der Rekrutierung, Beschäftigung, HR und Lohnabrechnung des Mitarbeiters. Die Agentur übernimmt also fast alle Aufgaben, die ein Unternehmen bei der Einstellung selbst erledigen muss. Gleichzeitig behält der Arbeitgeber-Benutzer in einem Dreiecksverhältnis die volle Entscheidungsgewalt. Er ist es, der letztlich die einzustellenden Kandidaten genehmigt, ihre Arbeit überwacht und regelmäßig den Status des Mitarbeiterbedarfs aktualisieren kann.Die externe Arbeitskraft durch eine Agentur zeichnet sich auch durch eine größere Vorhersehbarkeit von Terminen aus, was die Organisation der Arbeit im Unternehmen erheblich erleichtert und es ermöglicht, die Pünktlichkeit von Aufträgen zu wahren.

Erfahrene Arbeitsvermittler aus Polen spezialisieren sich auf Rekrutierungsprozesse und auf die Entsendung eines Mitarbeiters zur Arbeit in Deutschland – dank dessen wird die Zeit aller Prozesse kürzer. Außerdem wird der Arbeitnehmer innerhalb des vom Arbeitgeber-Benutzer festgelegten Zeitraums bereitgestellt. Und für den Fall seiner Abwesenheit ist ein Ersatz garantiert.

Die externe Arbeitskraft und die Zusammenarbeit mit einer Arbeitsagentur in Polen ist eine legale Form der Beschäftigung von Arbeitnehmern aus dem Ausland. Es basiert auf einer trilateralen Beziehung zwischen der Agentur, dem Arbeitgeber-Nutzer und dem Arbeitnehmer. Sie garantiert Sicherheit und Stabilität der Zusammenarbeit für jede der Parteien. Deshalb ist diese Form der Beschäftigung eine Überlegung wert, wenn man sich für Mitarbeiter aus Polen entscheidet.

Die Wahl der richtigen Arbeitsagentur aus Polen ist eine Grundlage für die Zufriedenheit mit der Zusammenarbeit. In unserem Artikel finden Sie nützliche Tipps und Ratschläge, wie Sie Arbeitsagenturen überprüfen und eine gute Entscheidung treffen können: Wie wählt man eine Arbeitsagentur aus und gewinnt Arbeitnehmer aus Polen?

Sollten Sie weitere Fragen zum Thema externe Arbeitskraft durch einen Personaldienstleister aus Polen haben, können Sie uns gerne über unser Formular oder per E-Mail kontaktieren: anfrage@mrjob.pl.